Verkauf- und lieferbedingungen
Falls nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart ist, gelten die folgenden Bedingungen für alle Vereinbarungen mit Bøg Madsen. Abweichende Bedingungen des Käufers verpflichten Bøg Madsen in keiner Weise, es sei denn, diese sind schriftlich akzeptiert worden.
Angebot und Preise
Alle Angebote sind unverbindlich, Preisänderungen bleiben vorbehalten. Die Preise verstehen sich netto Kasse. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Der Verkäufer ist berechtigt, abgesprochene Preise zu ändern, falls Änderungen in den Wechselkursen, Einkaufspreisen, Zollsätzen, Abgaben, Versandkosten, Versicherungsgebühren oder anderer Verhältnisse eintreten, die ausserhalb der Kontrolle des Verkäufers liegen.
Haftungsausschluss
Aufträge werden ausgeführt unter Vorbehalt evtl. von aussen kommender Vorkommnisse, auf die der Verkäufer billigermassen keinen Einfluss hat, wie Brand, Streiks, Aussperrung, fehlende Arbeitskraft zu tarifmässigen Löhnen, Wachstumsfehler und Misswachstum der Kulturen bei den Unterlieferanten, Valutarestriktionen, spezielles oder generelles Import- oder Ausfuhrverbot, Mangel an Transportmitteln, allgemeine Warenknappheit, Verzögerungen durch oder Mängel bei Lieferungen durch Unterlieferanten sowie höhere Gewalt (Force majeure) im allgemeinen. Force majeure berechtigt den Käufer nicht, bereits abgeschlossene Aufträge zu annullieren oder Anspruch auf Schadener-satz geltend zu machen. Der Verkäufer ist unter den gleichen Vorkommnissen berechtigt, den Kaufvertrag zu annullieren, wobei Schadenersatzansprüche ausgeschlossen sind.
Lieferung und Gefahrenübergang
Lieferzeiten sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich fest zugesagt werden. Vereinbarte Lieferzeiten und Termine sind eingehalten, wenn die Ware bis zum Ende der Lieferfrist das Lager verlassen hat. Bei Ausbleiben der Lieferung ist der Besteller zu Rechtsbehelfen jedweder Art erst berechtigt, nachdem uns schriftlich eine angemessene Nachfrist gesetzt wurde. Teillieferungen sind zulässig.
Das Risiko für die gekaufte Ware geht auch bei frachtfreier Lieferung mit der Übergabe an den ersten Beförderer auf den Käufer über. Wird die Ware mit unseren eigenen Wagen geliefert, geht das Risiko bei Übergabe an den Käufer über.
Rücktritt
Bei einem unberechtigten Rücktritt vom Vertrag, einer unberechtigten Kündigung oder Verhinderung der Vertragsdurchführung durch den Besteller ist dieser zur Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes von 30% des Auftragswertes verpflichtet, es sei denn, er führt den Nachweis, dass ein Schaden wesentlich niedriger liegt. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt uns vorbehalten.
Zahlungsbedingungen
Die Zahlung ist netto Kasse innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum zu leisten. Die Annahme von Schecks oder Wechseln erfolgt zahlungshalber, sämtliche damit verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Bestellers. Wir sind berechtigt, Scheck- oder Wechselzahlungen zurückzuweisen. Wir sind berechtigt, Barzahlung bei Lieferung der Ware zu verlangen. Bei Zahlungsschwierigkeiten des Käufers sind wir berechtigt, alle offen stehenden - auch gestundeten - Rechnungsbeträge fällig zu stellen. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden Verzugszinsen pro angebrochenen Monat berechnet. Die Verzugszinsen werden nach den jeweiligen Marktzinsen geregelt.
Der Käufer kann uns gegenüber nur mit rechtskräftigen oder unstreitigen Gegenforderungen aufrechnen, seine Leistungen verweigern oder sie zurückhalten.
Eigentumsvorbehalt
Wir liefern nur auf der Basis des nachstehend näher geschilderten Eigentumsvorbehaltes. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen.
1) Sämtliche von uns - auch zukünftig - gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer unser Eigentum.
2) Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im normalen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen, die ihm aus der Weiterveräusserung gegen seinen Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, in Höhe unseres Rechnungsbetrages einschliesslich Mehrwertsteuer ab, unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware mit oder ohne Verarbeitung weiterverkauft wurde. Wir nehmen die Abtretung an. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung gegen seine Abnehmer befugt. Wir sind berechtigt, diese Befugnis zu widerrufen, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. In diesem Fall ist der Käufer verpflichtet, uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner mitzuteilen, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die zur Durchsetzung erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen und seinen Abnehmern die Abtretung anzuzeigen.
3) Eine Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Kaüfer für uns vor, ohne dass hieraus für uns Verpflichtungen entstehen. Bei einer Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen uns nicht gehörenden Waren erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswert der Vorbehaltsware im Verhältnis zum Rechnungswert der übrigen Waren. Der Käufer verwahrt die neue Sache unentgeltlich für uns.
4) Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Käufer tritt der Käufer auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.
5) Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen; der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet. In einer solchen Zurücknahme der Vorbehaltsware liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir erklären dies schriftlich.
6) Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf eigene Kosten gegen Diebstahl, Bruch, Feuer und Wasserschäden ausreichend zu versichern.
7) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers freizugeben, wenn ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.
Produkthaftung
Für Personen- oder Sachschäden wegen Mängel oder Fehler durch gelieferte Produkte und/oder Leistungen haftet der Verkäufer in dem Umfang, der ihm zu Lasten gelegt werden kann. Der Verkäufer übernimmt doch auf keinen Fall Haftung für Betriebs-, Zeit- und Gewinnverlust oder ähnliche Folgeschäden.
Reklamation/Schadenersatz
Die Lieferung muss gleich nach dem Erhalt kontrolliert werden. Ist die Lieferung nicht in Übereinstimmung mit dem Angebot, muss eine Reklamation unverzüglich nach der Lieferung in Händen vom Verkäufer sein. Die Begründung der Reklamation muss auf Wunsch des Verkäufers innerhalb von 8 Tagen nach der Lieferung schriftlich vorliegen.
Bei jedem Schaden, von dem der Käufer annehmen muss, dass er mehr als Dkr. 5.000,00 beträgt, ist der Käufer verpflichtet, eine Schadenbewertung von einem anerkannten Gutachter einzubringen. Über den fakturierten Nettowert hinaus, ausschliesslich Lieferungskosten, Zoll und Abgaben, wird kein Ersatz geleistet.
Transportschäden sind sofort nach Eingang der Ware und im Beisein des Fahrers zu dokumentieren. Solche Beanstandungen sind an den verantwortlichen Frachtführer zu richten.
Eine Auftragsannullierung von Seiten des Käufers muss schriftlich erfolgen. Eine Rücksendung der Ware kann nur nach vorheriger Absprache erfolgen.
Der Käufer hat die beanstandete Ware sorgfältig aufzubewahren, bis die Bearbeitung der Reklamation abgeschlossen ist, oder bis die beanstandete Ware vom Verkäufer eingesehen worden ist.
Sämtliche etwaigen Ansprüche gegen uns verjähren spätestens 6 Monate nach Lieferung.
Container
Unsere Waren werden auf dänischen CC-Containern, die im Eigentum der Fa. Container Centralen A/S stehen, geliefert. Wir berechnen Tagesmiete für nicht retournierte Container und Fachböden. Sollten Container oder Fachböden abhanden kommen oder aus anderen Ursachen nicht an Bøg Madsen zurückgesandt werden, sind diese gemäss dem aktuellen Tagespreis zu ersetzen.
Die Anzahl von Containern und Regalen, die der Käufer zurückgeben will, sind lieferbereit und deutlich gekennzeichnet in einem beheizten Raum aufzustellen.
Falls keine anderweitigen schriftlichen Vereinbarungen vorliegen, gilt Bøg Madsens CC-Quittung als einzig gültiger Nachweis für Bewegungen des CC-Materials.
Bei Lieferungen außerhalb der Geschäftszeit hat der Käufer am nächsten Werktag schriftlich zu reklamieren, falls zwischen dem bereitgestellten Rückmaterial und der Anzahl auf der CC-Quittung Unstimmigkeiten bestehen.
Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entstehenden Rechtsstreitigkeiten einschliesslich Scheck- und Wechselklagen und Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist unser Sitz.
Die vorliegenden Verkaufsbedingungen setzen alle vorherigen ausser Kraft. |